Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e.V.
Fetz e.V.
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Zum Thema Vergewaltigung

Was tun nach einer Vergewaltigung?

Suchen Sie Unterstützung bei einer Person Ihres Vertrauens oder bei einem Frauen*-Notruf.

Für Stuttgart:
Fetz Frauenberatungs- und Therapiezentrum
Tel: 0711/2859002

 

Soll ich anzeigen?

Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige ist für viele Vergewaltigungsopfer schwierig. Auf der einen Seite steht der Wunsch nach Gerechtigkeit, Bestrafung des Täters und Verhinderung weiterer Taten, auf der anderen Seite stehen jedoch die psychischen Belastungen, die mit einem Strafverfahren verbunden sind. Es kann sehr hilfreich sein, sich beim Fetz oder einem anderen Notruf beraten zu lassen, um zu einer Entscheidung zu kommen, die für Sie stimmig ist. Es ist auch möglich, vor Anzeigeerstattung eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen.

Der Schritt zu einer Anzeige sollte gut überlegt werden. Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt. Eine Anzeige kann deshalb nicht mehr zurückgezogen werden. Die Ermittlungsbehörden müssen tätig werden, sobald sie von einer Vergewaltigung in Kenntnis gesetzt werden.

Eine Anzeige muss nicht unmittelbar nach der Vergewaltigung erfolgen. Vergewaltigung verjährt erst nach 20 Jahren. Je eher die Vergewaltigung angezeigt wird, umso besser kann jedoch die Beweisführung erfolgen.

 

Was kann ich für meine medizinische Versorgung und für die Spurensicherung tun?

  • Unterwäsche, während der Tat getragene Kleidungsstücke und alle anderen Beweismittel aufheben (Tampons, Slipeinlagen, Taschentuch etc.). All das sind wichtige Spurenträger.
  • Obwohl eine medizinisch-gynäkologische Untersuchung nach einer Vergewaltigung für betroffene Frauen* und Mädchen* eine psychische Belastung darstellt, ist sie sehr sinnvoll. Sie dient der Feststellung und Behandlung möglicher Verletzungen, sowie der Beweissicherung. Sie können sich an die Ambulanz eines Krankenhauses wenden oder zu einer Ärzt:in Ihres Vertrauens gehen. Duschen oder Waschen vernichtet wichtige Beweismittel, deshalb nicht vorher abduschen.
  • Auch nach einer Untersuchung kann sich eine Frau* für oder gegen eine Anzeige entscheiden. Gerade wenn eine Frau* sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Anzeige entscheiden will, kann die medizinische Untersuchung als Beweismittel sehr hilfreich sein. Soll die Untersuchung auch zur Beweissicherung dienen, sollten der Ärzt:in gegenüber detaillierte Angaben zum Tatverlauf gemacht werden, um alle Spuren sichern zu können.
  • Es sollten alle, auch scheinbar geringe Verletzungen festgehalten werden.
  • Der späteste mögliche Einnahmezeitpunkt der "Pille danach" beträgt je nach Präparat 48 - 72 Std..! Die "Spirale danach" kann bis zu 5 Tagen nach der Vergewaltigung eingesetzt werden.

Unabhängig davon, ob Sie sich für eine Anzeige entscheiden, ist es ratsam, für die Spurensicherung Beweise zu sammeln und sich medizinisch-gynäkologisch untersuchen zu lassen.

 

Wie läuft eine Anzeige ab?

  • Bei der Schutzpolizei (Beamt:innen in Streifenwagen), die nach einem Anruf kommt, müssen Sie nur kurze und präzise (sichere) Angaben machen. Ausführlichere Angaben können bei der Kriminalpolizei, dem Sonderdezernat gegen sexuelle Gewaltdelikte gemacht werden. Sie haben dort das Recht, eine Beamtin zur Vernehmung zu verlangen. Falls Sie sich als Opfer selbst einer Straftat bezichtigen müssten, wenn Sie ehrlich antworten (z.B. weil Sie betrunken Auto gefahren sind etc.) ist es besser, vor einer Anzeigeerstattung anwaltlichen Rat zu suchen.
  • Lassen Sie sich von einer Vertrauensperson zu Polizei und/oder Ärzt:in begleiten (Freund:in, Mitarbeiter:in des Notrufs).
  • Lesen Sie das Vernehmungsprotokoll bei der Polizei in Ruhe durch und unterschreiben Sie es nur, wenn es 100% richtig ist.

 

Was passiert im weiteren Verfahren?

  • Anwaltliche Vertretung in einem Prozess gegen den Täter ist empfehlenswert. Wegen der Kosten müssen Sie sich keine Sorgen machen. Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung erhalten Sie auf Antrag einen anwaltlichen Beistand vom Gericht beigeordnet (auch schon im Vorverfahren). Die Kosten des Beistands oder einer Nebenklage trägt die Staatskasse.
  • Stellen Sie einen Antrag auf Opferentschädigung beim Versorgungsamt. Opfer von Vergewaltigung und sexueller Nötigung können verschiedene Versorgungsleistungen erhalten, wenn sie durch die Gewalttat psychisch und / oder physisch sowie wirtschaftlich geschädigt wurden. Grundlage für die Leistungen des OEG ist die aktive Mithilfe des Opfers an der Aufklärung. Es empfiehlt sich, bei Anträgen auf Opferentschädigung anwaltliche Hilfe oder die Unterstützung eines Frauennotrufs in Anspruch zu nehmen.
  • Psychologische Unterstützung zur Verarbeitung der Gewalterfahrung können Sie bei einem Frauennotruf in Ihrer Nähe - z.B. Fetz Stuttgart Tel: 0711/2859002 - bekommen.
  • Beim Fetz oder einem anderen Frauennotruf in ihrer Nähe können Sie auch eine Begleitung zum Gerichtsprozess erhalten (hierfür ist es wichtig, sich frühzeitig zu melden, damit es zeitlich klappen kann).
  • Sie können sich auch an weitere Opferorganisationen wie z.B. den Weißen Ring wenden.

 

Was kann ich als angehörige Person einer Betroffenen tun?

Wenn Sie eine Freund:in oder angehörige Person, die vergewaltigt wurde, unterstützen möchten

Die Reaktionen der Umwelt und von Vertrauenspersonen haben einen wichtigen Einfluss darauf, wie eine Frau* den sexuellen Übergriff bewältigen kann. Deshalb sind hier einige Punkte aufgeführt, um den Umgang mit der Situation zu erleichtern. Über das Erlebnis zu sprechen und damit die Isolation aufzuheben ist sehr wichtig für Betroffene.

  • Teilen Sie Ihre Bereitschaft zuzuhören mit, aber lassen Sie die Betroffene selbst bestimmen, wann sie etwas erzählt. Bedrängen Sie sie nicht, über ihre Erlebnisse zu sprechen. Oft ist es nicht leicht, das Geschehene in Worte zu fassen.
  • Betroffene von sexueller Gewalt werden zusätzlich belastet, wenn man Ihnen nicht glaubt oder Ihnen (Mit-)Schuld zuweist. Deshalb ist es sehr wichtig, unvoreingenommen zuzuhören.
  • Keine Person sollte ohne das Einverständnis der Frau* / des Mädchens* Schritte unternehmen. Insbesondere rechtliche Schritte sollten erst nach gründlicher Information und Absprache mit ihr eingeleitet werden.
  • Sexuelle Übergriffe missachten die eigene Selbstbestimmung und die Fähigkeit, Kontrolle über sich und den eigenen Körper zu bewahren. Darum ist es unerlässlich, die Entscheidung der betroffenen Frau zu respektieren. Nur so kann sich wieder ein Gefühl von Kontrolle einstellen.
  • Suchen Sie sich selbst Unterstützung, wenn Sie Gefühle von Wut, Hilflosigkeit oder Trauer spüren. Sie können Betroffene besser unterstützen, wenn Sie Ihre eigenen Grenzen achten.

 

Wo erhalte ich weitere Infos?

Besuchen Sie auch die Internetseite unserer Bundesvernetzung. Sie finden auf der Homepage der Bundesvernetzung der autonomen Frauennotrufe unter der Internetadresse www.frauen-gegen-gewalt.de weitere Informationen zum Thema sexuelle Gewalt, zur rechtlichen Situation und zu den Hilfestellungen der Frauenberatungsstellen.