#verletzt: Beratungsstellen fordern die Priorisierung der
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Pressemitteilung anlässlich des Internationalen Tages zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen am 25.11.
BERLIN | Mit der bundesweiten Aktion #verletzt machen Beratungsstellen auf die Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt und die mangelnde politische Unterstützung für die Arbeit gegen Gewalt aufmerksam. Anlässlich des Internationalen Tages zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der jährlicham 25.11. begangen wird, hat der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe I Frauen gegen Gewalt e.V. (bff) die Aktion #verletzt ins Leben gerufen. Die Aktion macht deutlich, dass auf der einen Seite die tägliche geschlechtsspezifische Gewalt die Würde, Selbstbestimmung, Integrität und Teilhabe von Betroffenen verletzt. Auf der anderen Seite werden durch die schlechte Finanzierung der Arbeit von Fachberatungsstellen täglich die Chancen und Möglichkeiten verletzt, dieser Gewalt entgegenzuwirken und niedrigschwellige, diskriminierungsfreie Unterstützung für alle Betroffenen zu leisten.
Tabea Konrad vom Frauenberatungs- und Therapiezentrum Fetz e.V. in Stuttgart und Verbandsrätin des bff bekräftigt: „Jedes Jahr zum 25. November sagen Politiker*innen, dass durch Gewalt gegen Frauen Menschenrechte verletzt werden. Das wissen wir aus unserer alltäglichen Beratungsarbeit. Was uns tatsächlich verletzt: die Politik tut seit Jahren verdammt wenig, um dieser Gewalt entgegenzuwirken. Das muss sich ändern!“ Die gescheiterte Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, die seit 2018 geltende Istanbul-Konvention umzusetzen, den Rahmen für Angebote des Unterstützungssystems erstmals bundesgesetzlich zu regeln und sie auszubauen. Dafür wollte der Bund in die Regelfinanzierung der Angebote einsteigen, das Vorhaben wurde unter dem Namen Gewalthilfegesetz bekannt. Das Gesetz wäre ein Meilenstein zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und zur Absicherung und Stärkung der Unterstützung Betroffener. Durch das Aus der Regierung steht auch dieses Vorhaben nun wie viele andere vor dem Aus.
Eine durch das BMFSFJ in Auftrag gegebene Kostenstudie kommt zu dem Ergebnis, dass jährlich in Deutschland für alle Fachberatungsstellen nur 98 Millionen Euro zur Verfügung stehen, davon sind ein Viertel Eigenmittel, die die Einrichtungen selbst aufbringen müssen. Umgerechnet bedeutet dies, dass in Deutschland 1,20 Euro pro Einwohner*in und Jahr für Hilfe und Unterstützung bei geschlechtsspezifischer Gewalt zur Verfügung stehen. Die Studie macht sehr deutlich klar, dass der Bedarf um ein Vielfaches höher liegt. Bisher wird der Großteil der Finanzierung als „freiwillige Leistungen“ von Ländern und Kommunen getragen.
Katja Grieger vom bff fordert: „Das Gewalthilfegesetz muss noch beschlossen werden. Wir brauchen jetzt keine Sonntagsreden, sondern eine fraktionsübergreifende Mehrheit des Bundestages und einen mutigen Bundesrat, der gewillt ist, geschlechtsspezifische Gewalt wirksam zu bekämpfen.”
An der Aktion #verletzt beteiligt sich das Frauenberatungs- und Therapiezentrum Fetz e.V. gemeinsam mit zahlreichen Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet im Rahmen ihrer Aktivitäten zum Internationalen Tag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen am 25. November.