Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e.V.
Fetz e.V.
Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e.V.

Gewalthilfegesetz jetzt!

Das Gewalthilfegesetz kommt! Der Bundesrat hat am 14. Februar dem Gesetz zugestimmt. Dies ist ein Meilenstein für gewaltbetroffene Frauen*, die künftig einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Die Frauenbewegung setzt sich seit Jahrzehnten dafür ein, dass gewaltbetroffene Frauen* Unterstützung und Beratung erhalten. Mit dem Gewalthilfegesetz wird Gewaltschutz in Deutschland endlich zur staatlichen Pflicht. Diesen Erfolg haben Frauen*rechtsorganisationen mit breiten Bündnissen gemeinsam erkämpft.

Das Gewalthilfegesetz weist jedoch deutliche Mängel auf. Insbesondere Personen, die von intersektionaler Diskriminierung und Gewalt betroffen sind, werden im Stich gelassen. Trans*, inter* und nicht binäre Personen, die besonders häufig von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, erhaltenen keinen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Ebenso beseitigt das Gesetz nicht die bestehenden Zugangshürden für gewaltbetroffene geflüchtete Frauen* in das Hilfesystem. Beispielsweise haben geflüchtete Frauen* durch Wohnsitzauflagen nur eingeschränkten Zugang zu Frauenhäusern.

Wir werden uns gemeinsam dafür einsetzen, dass die bestehenden Schutzlücken geschlossen werden und dass alle Menschen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, Beratung und Schutz erhalten.